Fachbereiche

Jede meiner Mandantinnen, jeder meiner Mandanten kommt mit einem anderen Anspruch und Lebenshintergrund zu mir. Ebenso vielfältig wie die Geschichten meiner MandantInnen sind auch die fachspezifischen Lösungswege, die wir einschlagen können um zu einem positiven Ergebnis zu gelangen. Im Folgenden finden Sie ein paar Erläuterungen zu den verschiedenen Bereichen, in denen ich als Fachanwältin für Familienrecht tätig bin. Konkrete Fragen zu Ihrem speziellen Fall beantworte ich Ihnen darüber hinaus gerne in einem persönlichen Gespräch.

Trennung und Scheidung

Sämtliche Probleme und Fragen die in der Zeit zwischen Trennung und Stellung eines Scheidungsantrages auftauchen werden geregelt. Ich begleite Sie in dieser Zeit der Trennung, über die Stellung des Scheidungsantrages hinaus bis zur Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses.
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Sorge- und Umgangsrecht

Die elterliche Sorge für die gemeinsamen minderjährigen Kinder und das Sorgerecht für nichteheliche Kinder werden geregelt. Geregelt wird außerdem das Recht auf Umgang mit den minderjährigen Kindern des Elternteils, bei welchem die Kinder nicht ihren Lebensmittelpunkt haben sowie Umgangsrechte dritter Personen wie Großeltern, usw.
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Kindes- und Ehegattenunterhalt

Das Thema Kindes- und Ehegattenunterhalt betrifft den Unterhalt während des Zusammenlebens der Ehegatten (Familienunterhalt), den Ehegattenunterhalt für den Zeitraum zwischen Trennung und Rechtskraft der Scheidung sowie den Unterhalt der Eheleute nach rechtskräftiger Scheidung. Nicht zuletzt behandelt es Fragen zum Unterhalt für die Kinder, unabhängig, ob sie minderjährig oder volljährig sind und den Unterhalt für die Mutter eines nichtehelich geborenen Kindes.
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Güterrecht und Vermögensausgleich

Mit der Scheidung wird das gemeinsam erarbeitete Vermögen auseinander gesetzt.
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Versorgungsausgleich

Die während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften der Ehegatten werden im Rahmen des Scheidungsverfahrens geteilt.
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Hausrat

Anlässlich der Trennung bzw. Ehescheidung wird der eheliche Hausrat gerecht aufgeteilt. Ist keine Einigung möglich, kommt es zum gerichtlichen Hausratsverfahren.
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Erstellung von Eheverträgen und Trennungs- bzw. Scheidungsfolgenvereinbarungen

Ein Ehevertrag kann sowohl vor als auch während der Ehe abgeschlossen werden. Mit der Trennung der Eheleute können alle mit der Trennung zusammenhängenden Fragen einvernehmlich in Form einer Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarung abgeschlossen werden. Diese Regelung erspart ein gerichtliches Verfahren.
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Erbrechtliche Fragen

Häufig stellt sich bei getrennt lebenden Eheleuten die Frage nach dem Erbrecht. Diese Fragen können beispielsweise ebenfalls in einem Ehevertrag oder einem Scheidungsfolgenvertrag mitgeregelt werden. Unabhängig von einer Trennung oder Scheidung besteht die Möglichkeit Ehegattentestamente, Testamente oder Erbverträge zu erstellen.
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